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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Martin Rütter DOGS Ahrensburg – Norderstedt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Martin Rütter DOGS Ahrensburg - Norderstedt, Katharina Herbold, nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule einen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt.

1. Vertragsgegenstand

1.1 Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Freilaufgruppen, Welpengruppen, etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie Martin Rütter DOGS (Dog Orientated Guiding System), die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.

1.2 Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Soll ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich zum Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.

1.3 Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt. Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule.

1.4 Die Auswahl der/des jeweiligen Hundetrainerin/s ("DOGS Coach bzw. Trainer mit abgeschlossenem Grundstudium") für die jeweilige Dienstleistung erfolgt ausschließlich durch die Hundeschule jeweils im Einzelfall und kann von Termin zu Termin unterschiedlich sein. Ein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Hundetrainer/in besteht für den Kunden nicht.

1.5 Eine Unterrichtsstunde dauert 60 bzw. 90 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

1.6 Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule oder an einer anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

1.7 Gruppenstunden finden entweder als „offene“ oder auch „geschlossene“ Kurse statt. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 6 Mensch-Hund-Teams, sofern im Kursangebot nichts anderes bestimmt ist.

1.8 „Offene“ Kurse finden regelmäßig fortlaufend statt und werden je Teilnahme abgerechnet. Eine Anmeldung zu „offenen“ Kursen ist obligatorisch.

1.9 „Geschlossene“ Kurse werden mit festgelegten Terminen und Trainingseinheiten auf der Homepage zur Buchung ausgeschrieben. Die bestätigte Buchung eines „geschlossenen“ Kurses berechtigt, vorbehaltlich der erhaltenen Vorauszahlung (siehe 3.3. dieser AGB), zum Besuch aller angegebenen Termine des jeweiligen Kurses. Ein Kurs findet dann statt, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.

1.10 Die Hundeschule ist bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde berechtigt, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

2. Pflichten des Kunden

2.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.

2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.

2.3 Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.

2.4 Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren.

2.5 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und muss während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend sein.

3. Zahlungskonditionen

3.1 Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den im Einzelfall jeweils angegebenen Preisen, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.

3.2 Die Vergütung von Einzelstunden und „offenen“ Gruppenkursen ist bis spätestens zum Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde zu entrichten.

3.3 Für geschlossene Gruppenkurse ist nach bestätigter Buchung eine Vorauszahlung von 100% der Vergütung für alle Trainingseinheiten zu entrichten. Eine Bestätigung erfolgt, wenn die Mindestteilnehmerzahl für den „geschlossenen“ Kurs erreicht ist. Die Vorauszahlung ist bis zur Einführung weiterer (Online-)Zahlungsmethoden per Überweisung zu entrichten.

3.4 Die Zahlungsbedingungen für alle anderen Dienstleistungen werden mit dem jeweiligen Angebot veröffentlicht.

3.5 Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, die Vergütung als Vorauszahlung geltend zu machen.

4. Gutscheine

4.1. Der Verkauf von Gutscheinen erfolgt unter Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (Widerrufsrecht, Verjährung).

4.2 Entgeltlich erworbene Gutscheine können nur für den Erwerb der von mir angebotenen Dienstleistungen verwendet werden. Die Verwendung von Gutschein-Guthaben zum Erwerb weiterer Gutscheine ist ausgeschlossen.

4.3 Gutscheinguthaben wird, vorbehaltlich gesetzlicher Widerrufsrechte, weder bar noch unbar zurückerstattet. Eine Verzinsung erfolgt nicht.

4.4 Gutscheine sind übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungs-berechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

5. Vertragsbeendigung / Terminabsage

5.1 Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

5.2 Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

5.3 Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzeltermine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Einzeltermin weniger als 48 Stunden vor Beginn der Unterrichtsstunde abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können. Die Vergütung mindert sich in dem Fall um den Anteil dessen, was die Hundeschule erspart oder durch anderweitige Verwendung der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann.

5.4 Sollte der Kunde an der Wahrnehmung eines bereits bezahlten Einzeltermins verhindert sein, erhält er den Stundensatz zurückerstattet, wenn er die Unterrichtsstunde mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich (per Mail) oder fernmündlich (per Telefon) abgesagt hat. Sollte der Stundensatz noch nicht vom Kunden bezahlt worden sein und sagt der Kunde eine Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden vor Unterrichtsbeginn schriftlich oder fernmündlich ab, so hat der Kunde den vollen Stundensatz zu tragen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.

5.5 Bei „geschlossenen“ Kursen mit fest ausgeschriebenen Terminen berechtigt die bestätigte Buchung des Kurses zum Besuch aller angegebenen Termine des jeweiligen Kurses. Nicht in Anspruch genommene Termine können nicht nachgeholt werden und ein noch nicht mit der Anzahlung beglichener Anteil einer Unterrichtsstunde ist vom Kunden zu tragen, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.

5.6 Die Hundeschule behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt. „Offene“ Gruppenkurse können von der Hundeschule ohne Ersatztermin – auch kurzfristig - abgesagt werden, wenn aufgrund von Teilnehmerabsagen die Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird.

6. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

7. Haftung

7.1 Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens.

7.2 Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

7.3 Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.

7.4 Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen.

8. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen

Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen der Hundeschule jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet.

9. Unterlagen

Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.

10. Datenschutz

10.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist.

10.2 Die personenbezogenen Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.

10.3 Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der Hundeschule mit dem Kunden zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation, Angaben über die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung des Vertragsverhältnisses. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn der Kunde hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.

10.4 Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten des Kunden gelöscht.

10.5 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in meiner Datenschutzerklärung.

11. Widerrufsrecht

11.1 Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.

11.2 Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Weitere Informationen hierzu finden Sie in meiner Widerrufsbelehrung.

12. Vorrang der Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

13. Nebenbestimmungen

13.1 Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.

13.2 Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

 

Basthorst, den 29.12.2023

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