Großer Welpen-Abholtag!
Wir wollen nicht nur unsere Freude mit euch teilen, sondern dieses Ereignis zum Anlass nehmen, euch alle wichtigen Informationen von Vorbereitung auf den Welpen bis hin zur Erziehung und Erarbeitung einer harmonischen Beziehung mit dem jungen Hund weiterzugeben.
Wenn ein Welpe einzieht, gibt es einiges zu beachten damit der gemeinsame Start gut abläuft und der Grundstein für ein entspanntes Miteinander gelegt werden kann.
Wie mache ich die Wohnung „welpensicher“?
Die Erstausstattung für den Welpen ist die ein Sache. Zudem sollte man sich aber auch Gedanken machen, was in der Wohnung alles zu beachten ist und welche Maßnahmen man denn schon vor dem Einzug treffen kann.
1) Es gibt einige Zimmerpflanzen, die für Hunde giftig sind – optimaler Weise erkundigt man sich schon im Vorfeld und kann diese aus der Wohnung entfernen. Eine Liste findest du unter:
https://www.erste-hilfe-beim-hund.de/cgi-php/rel00a.prod/joomla/Joomla_1.6/index.php/giftige-pflanzen
2) Kabel und erreichbare Elektrogeräte sichern.
3) Treppensteigen und Sichern von Abgängen Auch, wenn sich viele Welpen anfangs nicht trauen werden, alleine Treppen zu steigen sollten Treppenabgänge gesichert werden. Dafür empfiehlt sich ein handelsübliches Kindergitter als Barriere. 4) Zukünftiger Liegeplatz Mach‘ dir Gedanken darüber, wo der junge Hund in Zukunft schlafen soll. Dieser Ort sollte in der Nähe der Familie, ruhig und zugfrei sein. Nachts darf der Welpe mit im Schlafzimmer bei seinen Menschen schlafen (zum Beispiel in einem Korb oder in einer Box neben dem Bett). Der Hund ist ein „Rudeltier“ und das Rudel bleibt auch nachts zusammen – man bietet sich gegenseitig Schutz. Zudem bekommt man so schnell mit, wenn der Welpe unruhig wird und sich einmal Lösen muss – so kann man den Welpen schnell an den Ort bringen, an dem er sich lösen soll, kann ein Malheur verhindern und ist der Stubenreinheit schon wieder einen Schritt nähergekommen.
Der große Welpenabholtag:
Die Heimfahrt:
Um schon beim Nachhause fahren ein positives Erlebnis mit dem Welpen zu haben, sollte man sich überlegen, wie man diese Fahrt gestaltet. Eine vertraute Decke aus der Wurfkiste, Handtücher und Wasser sollten in jedem Fall mit. Wir empfehlen, den Welpen entweder auf dem Schoß oder auf der Rückbank zusammen mit einer zweiten Person unterzubringen und ihn mit Geschirr und Leine am Auto zu sichern. Für die erste Fahrt raten wir ab, den Welpen in einer Box zu transportieren, da der junge Hund bis dato in der Regel noch keine Möglichkeit hatte sich an das fremde Auto, die fremde Box zu gewöhnen. Nun heißt es Sicherheit bieten und Nähe zulassen. Das Gewöhnen an die Transportbox geht dann zuhause selbstverständlich gleich los (dazu aber später mehr).
Bei längeren Fahrten sollte man Pausen einplanen, damit sich der Welpe zwischendurch auch lösen kann. Durch das mitgebrachte Handtuch und das Wasser kann man jedoch einem kleinen Welpen Malheur gelassen entgegen.
Ankunft im neuen Zuhause und eventuell Zusammenführung mit weiteren Haustieren.
Bring‘ den Welpen direkt nach der Ankunft an einen Ort, an dem er sich lösen kann. Setze ihn einfach auf eine Wiesenfläche, bleib bei ihm und dann wartet gemeinsam, bis das Geschäft erledigt ist J
Bei der Ankunft ist es wichtig, den kleinen Hund nicht zu überfordern. Lass‘ ihn die Wohnung alleine, in seinem Tempo erkunden und dräng‘ ihn nicht alles am ersten Tag kennenlernen zu müssen.
Die Zusammenführung mit im Haushalt lebenden Haustieren, sollte idealerweise auf einem neutralen Boden geschehen und nicht zum Beispiel direkt in der Wohnung hinter der Haustüre.
Rechtliches
Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden.
Für alle in Österreich gehaltenen Hunde besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung mit
Mikrochip und zur Registrierung in der bundesweiten Heimtierdatenbank für Hunde, die
vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zur
Verfügung gestellt wird.
Der Chip wird auf Kosten der Hundehalterin/des Hundehalters
von der Tierärztin/vom Tierarzt eingesetzt. Die Frist der Kennzeichnung bis zur 12.
Lebenswoche betrifft nur Welpen, die anderen Hunde sind innerhalb eines Monats nach
der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe
zu melden.
Die Registrierung und Verwaltung der Kennzeichnungen und allfälliger anderer Daten,
die für die Haltung der Tiere wichtig sind, sind ebenfalls bundesgesetzlich geregelt.
Informationen zur Registrierung, Heimtierdatenbank und Chippflicht findest du unter:
oesterreich.gv.at
Die gesamte Rechtsvorschrift für das Steiermärkische Hundeabgabegesetz findest du unter:
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?
Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000019
So…nun heißt es für uns: AUF NACH KÄRNTEN und auf ins Leben mit Freya <3