„Der tut nix – der will nur frei laufen!“ – Gefahr für Mensch und Hund

Viele Menschen lassen ihren Hund die meiste Zeit des Spaziergangs unangeleint laufen. Immer wieder hört man von Konflikten mit freilaufenden Hunden.

Das Oberlandesgericht Koblenz hat kürzlich entschieden, dass bspw. ein Jogger einen Hund im Freilauf abwehren darf, ohne zuvor zu analysieren oder zu bewerten, ob das Verhalten des Hundes auf eine konkrete Gefahr hinweist, und dass der Halter für seinen Hund haftet. Wir haben mit Franzi Herre von Martin Rütter DOGS Erfurt/Weimar über dieses Thema gesprochen.

Wie sollte ich mich mit und ohne Hund verhalten, wenn ein frei laufender Hund ohne Herrchen auf mich zukommt?

Kommt ein freilaufender Hund ohne Mensch entgegen, heißt es Ruhe bewahren und eventuelle Konflikte vermeiden. Deshalb sollten vorerst dynamische Bewegungen, wie joggen oder Fahrrad fahren, und direkter Blickkontakt vermieden werden, um den Vierbeiner nicht ungewollt zu provozieren. Auch wenn es häufig in den Köpfen der Menschen verankert ist – nicht jeder freilaufende Hund ohne Herrchen stellt eine potentielle Gefahr dar. Es gibt unzählige Gründe wieso ein Hund entlaufen kann. Eventuell befindet er sich selbst in einer Notlage und bedarf dringend Hilfe.

Bei einer solchen Begegnung auf einem Spaziergang mit dem eigenen Vierbeiner, gelten ähnliche Verhaltensregeln. Ganz entscheidend ist auch hier, die Ruhe zu bewahren, um die eventuelle Gefahrensituation nicht unnötig anzuheizen. In einer funktionierenden und harmonischen Mensch-Hund-Beziehung ist der Mensch für die Sicherheit des Rudels zuständig. Das bedeutet, dass er sich um die vermeintliche Gefahr kümmert, den Hund hinter sich absitzen lässt, sich schützend davor stellt und den fremden Hund fern hält bzw. gegebenenfalls sichert.

Zeigt sich der entgegenkommende Hund jedoch durch menschliche Aktionen unbeeindruckt, lässt sich nicht vertreiben und sucht regelrecht den Konflikt, sollte in jedem Fall sofort die Leine des eigenen Vierbeiners los gelassen werden, damit er die Chance hat adäquat auf diese Konfrontation zu reagieren. Bei kleinen Hunden spricht im Übrigen bei ungleichen Größenverhältnissen nichts dagegen, sie vorerst auf dem Arm zu sichern. Viel zu viele Hunde wurden durch die Einstellung „die klären das unter sich“ bereits schwer, zum Teil lebensbedrohlich, verletzt.

Was sagst Du zu dem Gerichtsurteil in Koblenz, dass man einen frei laufenden Hund ohne ersichtlichen Grund „abwehren“ darf?

Prinzipiell macht es Sinn, dass ich Hunde abwehren darf, die mich körperlich bedrängen oder mir gegenüber bedrohlich werden. Gerade in diesem Gerichtsurteil ging es um einen Fall, den wir im Alltag viel zu häufig erleben: Die Bitte an einen fremden Hundehalter, seinen Hund möglichst fernzuhalten oder anzuleinen wird einfach ignoriert oder belächelt. Und dabei ist völlig egal, ob ein Passant aus Angst vor Hunden darum bittet oder ein Hundehalter den Kontakt nicht wünscht.

Die meisten Menschen können Hunde schlecht lesen und schon gar nicht absehen, was als nächstes geschieht. Im Falle einer Konfrontation mit einem fremden Hund bleibt ihnen oftmals gar nicht die Zeit, das Verhalten auf potenzielle Gefahren hin zu analysieren. Selbst viele Hundehalter schätzen ihren eigenen Hund oftmals falsch ein. Dieses Gerichtsurteil unterstreicht für mich den höflichen, vorausschauenden und respektvollen Umgang mit unserer Umwelt als Hundehalter. Es sollte absolute Normalität sein, dass Hunde keine fremden Menschen bedrängen oder ihnen zu nahe kommen. 

Allerdings wurde mit diesem Gerichtsurteil eine sehr schwierige Grauzone geschaffen. Einen Hund „ohne ersichtlichen Grund“ abzuwehren, steigert die Gefahr, dass sich noch mehr Hundegegner berufen fühlen, massiv gegen Vierbeiner vorzugehen. Denn dieses Gerichtsurteil lässt viel Spielraum in der Definition, was die tatsächliche Annäherung an fremde Menschen und auch angemessene Abwehrmaßnahmen betrifft.

Worauf sollte ich als Hundehalter achten, wenn ich einen Hund ableine und frei laufen lasse? Wie stelle ich sicher, dass er jederzeit rückrufbar ist?

Gegenseitige Rücksichtnahme ist für mich im Alltag mit meinen Hunden das A und O. Weder möchte ich von fremden Hunden bedrängt werden, noch würde ich es dulden, wenn meine eigenen fremden Menschen zu nahe kommen. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, den Hund direkt bei sich zu führen, wenn Menschen auf einem Spaziergang entgegen kommen.

Ein Hund sollte nur ohne Leine laufen, wenn er in dieser Situation zuverlässig rückrufbar ist. Der Halter sollte im Vorfeld sehr genau abschätzen, wie groß der eigene Einfluss auf seinen Hund in der gegebenen Reizlage ist, um Gefahrensituationen vermeiden zu können.

Ist ein Hund nicht rückrufbar, sollte ein konsequentes Abruftraining erfolgen und der Hund an einer Schleppleine gesichert sein.

Kann ich einen Hund überhaupt auslasten, wenn ich ihn den gesamten Spaziergang über angeleint lasse? Wie viel Freilauf sollte ein Hund haben?

Vielmals ist in den Köpfen der Menschen verankert, dass ein Hund möglichst viel Freilauf benötigt, um ausgelastet zu sein. Um körperliche Belastung zu erleben, muss ein Hund jedoch größere Strecken in schnellerem Tempo zurücklegen. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass die Distanz zwischen Hund und Mensch auf einem normalen Spaziergang so schnell mal 50 m und mehr wird. Eine Distanz, in der ich weder Kontrolle noch einen realistischen Einfluss auf meinen Hund habe, wenn eine plötzliche Gefahr auftritt. 

Freilauf sollte ein Hund meiner Meinung nach so oft haben, wie die Situation und der Trainingszustand es zulassen. Doch Freilauf bedeutet nicht gleich, dass der Hund tun und lassen kann, was er möchte. Prinzipiell muss er sich nach wie vor an seinem Menschen orientieren und ansprechbar bleiben. Er sollte, je nach Hund und Trainingsstand, einen standardmäßigen Radius von 10 bis 20 m einhalten, um die Einflussmöglichkeit des Halters aufrecht zu erhalten.

Körperliche und geistige Auslastung geschieht nicht durch einen Spaziergang übers Feld, sondern durch sinnvolle Beschäftigung mit dem Menschen. Der Halter ist in der Pflicht, seinen Hund körperlich und geistig zu fordern und zu fördern. Such- oder Apportierspiele, Fahrradfahren oder Joggen, Fährtenarbeit oder Reizangeltraining – das sind nur ein paar Möglichkeiten zur sinnvollen Auslastung eines Hundes, die nicht zwingend den Freilauf voraussetzen, sondern auch hervorragend an einer kurzen Führleine oder Schleppleine funktionieren.

Apropos: „Gefahr für den Menschen“ – In Österreich wird die Tage nichts heißer diskutiert als die Frage nach einer generellen Maulkorbpflicht. Wie siehst Du das? Wie sinnvoll ist eine Maulkorbpflicht für alle Hunde?

Absolut unsinnig und überzogen. Auch wenn ein Maulkorb durch gutes Training vom Hund nicht als störend empfunden wird, so schränkt er natürlich sehr in verschiedenen Handlungsmöglichkeiten ein. Bspw. Futtersuch- oder Apportierspiele wären somit Geschichte.

Rein statistisch betrachtet, wird die Mehrheit der Beißvorfälle durch bekannte Hunde verursacht. Das bedeutet, dass diese Vierbeiner in der eigenen Familie oder im Bekanntenkreis leben. Demzufolge finden die meisten Vorfälle in Alltagssituationen statt, in denen der Hund ohnehin keinen Maulkorb tragen würde. Somit würde eine Maulkorbpflicht an der Beißstatistik nichts ändern.

Viel sinnvoller erachte ich die Schulung der Hundehalter in Bezug auf die Körpersprache und Bedürfnisse unserer Vierbeiner. Nur so können brenzlige Situationen zukünftig schneller erkannt und adäquat gehandelt werden.

Doch natürlich sollte es selbstverständlich sein, dass Hunde, von denen voraussichtlich eine Gefahr für andere Hunde oder Menschen ausgeht, einen Maulkorb tragen. Sicherheit geht in diesem Fall immer vor!

Neben der Beratung vor der Anschaffung eines Hundes, Einzeltrainingsstunden, Seminaren und Workshops bietet Martin Rütter DOGS Erfurt/Weimar auch verschiedene Kurse an. Vom Welpenkurs über das Training im Alltag für junge Hunde bis hin zum Gruppentraining für erwachsene Hunde. Hier ist für jeden etwas dabei.