Es gilt für DOGS StudentInnen aus anderen Ländern (z. B. Österreich, Schweiz) keine Anwesenheitspflicht an den unten genannten betrieblichen Studientagen. Somit werden ihnen keine Fehlzeiten angerechnet, wenn sie einen Tag oder beide Tage nicht absolvieren:

• Rechnungswesen und Steuern
• Alle Infos zu Sozialversicherungen

Es erscheint uns sinnvoller, wenn die Beratung zu diesen Themen vor Ort hinsichtlich der landestypischen Regelungen und den möglichen regionalen Gegebenheiten erfolgt.