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Amtliche Zertifizierung von D.O.G.S.-Coach Sandra Sauer

Seit August 2014 gilt für gewerblich arbeitende Hundetrainer eine Erlaubnispflicht durch das zuständige Veterinäramt. Wir haben sie!

Zum 1. August 2014 trat eine im Juli 2013 beschlossene Änderung des Tierschutzgesetzes §11 in Deutschland in Kraft, nach welcher Hundetrainer, die "gewerbsmäßig Hunde für Dritte trainieren oder die Ausbildung der Hunde durch den Halter anleiten", die Erlaubnis der zuständigen Behörde, also des jeweils zuständigen Veterinäramtes, benötigen. Es ist natürlich eine gute Sache, dass jemand, der als Hundetrainer im Einsatz ist, neben großer Tierliebe auch umfangreiches Fachwissen vorweisen muss, um zu gewährleisten, dass die Vierbeiner tierschutzkonform trainiert werden. Denn schließlich ist dieser Job kein klassischer Lehrberuf, jeder kann ihn sozusagen nach Gutdünken ausüben. Eine Überprüfung der unzähligen unter anderem auch selbsternannten "Hundeverhaltensberater" war somit dringend notwendig, um sowohl Hunde als auch deren Halter zu schützen.

Jedoch sind so ein Gesetzesbeschluss und die tatsächliche Umsetzung zwei verschiedene Paar Schuhe. Und so gestaltete sich die Erlaubniserteilung in den bundesweiten Veterinärämtern sehr untschiedlich. Während einige Hundetrainer aufgrund der Nachweise ihrer Ausbildung ungeprüft ihren §11-Stempel erhielten, mussten sich andere Kollegen trotz ähnlicher Fachkentnisse mehreren Zusatzprüfungen unterziehen. Die Kosten für diese Zertifizierungstests schwanken zwischen 400 und 1.500 Euro. Wer sich allerdings nicht um eine offizielle Erlaubnis durch sein Veterinäramt kümmert, kann mit einer hohen Geldstrafe und sogar Berufsverbot belangt werden.

Da der BHV seit Jahren eine eigenständige Ausbildung zum Hundeerzieher und Verhaltensberater anbietet und seine Zertifizierung gemeinsam mit der IHK erteilt, hat sich D.O.G.S.-Coach Sandra Sauer dazu entschlossen, dort ihre fachlichen Prüfungen abzulegen. Ende September wurde ihr in Potsdam das entsprechende Lehrgangszertifikat verliehen. Das Veterinäramt Bad Dürkheim hat ihr daraufhin die offizielle Genehmigung nach Tierschutzgesetz §11 Abs. 1 Nr. 8f erteilt.

Um es kurz zu machen: Ihr D.O.G.S.-Zentrum Bad Dürkheim - Frankenthal - Ludwigshafen hat den hochamtlichen Gütesiegel. Wir sind für Sie da - mit Fachkompetenz, Erfahrung, Einfühlungsvermögen und viel Spaß an unserer Arbeit!

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