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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Martin Rütter DOGS Göttingen & Bebra

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Martin Rütter DOGS Göttingen & Bebra, Knierim, nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt. 

 

1.    Vertragsgegenstand

 

1.1.   Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Freilaufgruppen, Welpengruppen, etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie Martin Rütter DOGS (Dog Orientated Guiding System), die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.

 

1.2.   Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.

 

1.3.   Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt.

 

1.4.   Die Auswahl der/des jeweiligen Hundetrainerin/s ("DOGS Coach bzw. Trainer mit abgeschlossenem Grundstudium") für die jeweilige Dienstleistung erfolgt ausschließlich durch die Hundeschule jeweils im Einzelfall und kann von Termin zu Termin unterschiedlich sein. Ein Anspruch auf eine/n bestimmte/n Hundetrainer/In besteht für den Kunden nicht.

 

1.5.   Eine Unterrichtsstunde dauert 60 bzw. bei einem Ersttermin 90 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

1.6.   Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule oder einer anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten. Der DOGS Coach übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren. Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch DOGS Göttingen/Bebra  gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.

 

1.7.   Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

 

2.    Pflichten des Kunden

 

2.1.   Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.

 

2.2.   Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.

 

2.3.   Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.

 

2.4.   Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren.

 

2.5.   Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein.

 

2.6. Bei Abbruch seitens des Kunden von laufenden, im Vorhinein bezahlten Veranstaltungen wie z.B. Gruppenstunden, besteht kein Anspruch auf Kostenersatz bzw. Rückerstattung.

 

 

 

 

3.    Zahlungskonditionen

 

3.1.   Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.

 

3.2.   Zahlungen sind vorab zu entrichten.

3.3.  Gültigkeit der Karten für ausgewiesene Gruppenstunden

  •        Besuchs,-Begleit- und Schulhunde unbefristet nach Maßgabe des Trainers
  •        10er Karten 15 Wochen

         Erworbene und angefangende Karten werden nicht rückerstattet eine Übertragung und  Aufstockung ist jederzeit möglich.

         Die JahresFlat muss 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden, sonst wird diese automatisch auf ein weiteres Jahr verlängert.

4.3. Hausbesuche und Einzeltermine

       Hausbesuche, Urlaub mit Hund und Einzeltermine sind bei Anmeldung und von der Hundeschule zugesagt und damit kostenpflichtige Buchungen.

        Einzeltermine/Hausbesuche etc. verfallen bei nicht Wahrnehmung nach 12 Monaten.

5.3. Die gebuchten Trainingskarten sind nicht Standortgebunden d.h. auch, falls ein Standort geschlossen wird und noch freie Stunden auf der Kundenkarte offen sind, können

       diese Trainingseinheiten, Standorübergreifend abgearbeitet werden. Eine Rückerstattung ist somit ausgeschlossen.

     

            

4.    Vertragsbeendigung / Terminabsage

 

4.1.   Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

 

4.2.   Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

 

4.3.   Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzel-Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können. Die Vergütung mindert sich in dem Fall um den Anteil dessen, was die Hundeschule erspart oder durch anderweitige Verwendung der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann. Bei Buchung  "Urlaub mit Hund" ist kein Rücktritt möglich und muss im vollen Umfang bezahlt, oder Ersatz mit einem sozialverträglichen Hund, gefunden  werden.

 

 

 

4.4Beratung als Tierpsychologe und Tierverhaltenstherapeut

     Bei zurück gesendeten und ausgefüllten Anamnesebogen ist automatisch der Vertrag als   tierpsychologische Beratung abgeschlossen und somit kostenpflichtig.

 

5.    Höhere Gewalt

 

Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

 

6.    Haftung

 

6.1.        Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens.
Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Martin Rütter DOGS Göttingen/Bebra und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Beschränkung der Haftung von Martin Rütter DOGS - Sophie Schäfer gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit oder grobes Verschulden, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen der Verletzung  des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

6.2.        Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

 

6.3.        Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet. Der Kunde verpflichtet sich auch, die Haftung im Schadensfall persönlich zu übernehmen, wenn ein Dritter für ihn an dieser Ausbildung teilnimmt.

 

6.4.        Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen.

 

7.    Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen

 

Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet.

Der Kunde stimmt mit der Annahme der AGB von Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen zu.

 

8.    Unterlagen

 

Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.

 

9.    Datenschutz

 

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

10. Widerrufsrecht

 

10.1.     Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.

 

10.2.     Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird verwiesen auf die separat herunterladbare Widerrufsbelehrung.

 

11.  Vorrang der Geschäftsbedingungen

 

Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 

 

12. Nebenbestimmungen

 

Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.

Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

 

12.1. Für DOGS Mitglieder mit Abonnement gelten folgende Regelungen:

  • Die Teilnahmegebühr ist zahlbar durch Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift). Das entsprechende Formular ist rechtzeitig auszufüllen. Der Betrag wird von der Hundeschule jeweils am 01. jeden Monats abgebucht.

  • Das Monats-Abo umfasst – je nach Angebot – die Berechtigung zur regelmäßigen Teilnahme am Gruppentraining. Wird an der Gruppenstunde nicht regelmäßig (2x hinter einander oder die Hälfte des Monats) teilgenommen, behält sich der DOGS Trainer vor, den festen Platz anderweitig zu vergeben. Der Kunde kann sich zu den Trainingsstunden weiterhin einzeln anmelden oder sein Kontingent über Seminare und Kurse aufbrauchen.
  • Werden Trainingsstunden vor der Absagefrist von 48h vor Trainingsbeginn abgesagt, wird die Stunde dem Kontingent des Kunden gutgeschrieben. Diese können auch für Seminare und Kurse eingelöst werden.

  • Gruppen können bei Bedarf mit der Absprache des jeweiligen Trainers auch während der ABO- Laufzeit gewechselt werden.

  • Nicht aufgebrauchte Trainingseinheiten am Ende der ABO-Laufzeit, verfallen.

  • Sollte das Kontingent vor Ende der Laufzeit aufgebraucht sein, gibt es auf weitere Trainingseinheiten den Rabatt des jeweiligen ABOs.

  • Das ABO ist bis spätestens 3 Monat vor Vertrags-Laufzeitende zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere 12 Monate.

 

 

Bebra, 16.05.2022