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2 G Regelung ab November 2021

Es gilt nunmehr auch für das Hundetraining die 2 G Regelung!

Auch für das Hundetraining gilt nunmehr die 2 G Regelung!

Voraussetzung für die Teilnahme am Training ist deswegen die Vorlage eines digitalen Nachweises für eine vollständige Impfung gegen COVID oder ein Genesungsnachweis (plus Vorlage des Personalausweises).