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Sachkundenachweis für den Hundeführerschein Niedersachsen

Machen Sie bei uns Ihren Hundeführerschein mit anerkannter Sachkundeprüfung!

Gesetzesgrundlage über das Halten von Hunden(NHundG) ist das

Niedersächsische Gesetz

Verabschiedet am 26.05.2011. und seit dem 01.07.2011 in Kraft getreten. 

Wirksam wird dieses Gesetz bzgl. des Sachkundenachweises ab dem 01.07.2013. 

Dieses Gesetz beinhaltet die Sachkundeerfordernis, Mitteilungspflicht  über die Haltung und die Verwendung von Steuerdaten durch die Gemeinden.

Dieses Gesetz beinhaltet die Sachkundeerfordernis, Mitteilungspflicht  über die Haltung und die Verwendung von Steuerdaten durch die Gemeinden.

Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind. (§1 NhundG)

Laut §3 Abs.1 NhundG muss derjenige, der einen Hund hält die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Die Sachkunde ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.

Als Sachkundig ohne diese entsprechende Prüfung gelten:

Personen die innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung über einen

Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund (angemeldet) gehalten hat.

Tierärzte, Personen, die zur Abnahme von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde berechtigt sind,

Rettungshundeführer und Polizeihundeführer.

 

Was beinhaltet der Sachkundenachweis Hunde in Niedersachsen:

Die Sachkundeprüfung wird bundesweit einheitlich angeboten und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.

Hier findest du alle Informationen über den HUNDEFÜHRERSCHEIN