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American Staffordshire Terrier

Ein Artikel unserer DOGS Partnerin Heike Kleinhans (Martin Rütter DOGS Bielefeld/Gütersloh)

Die Entstehung dieser Rasse ist zurückzuführen auf die Einfuhr von  englischen Staffordshire Bullterriern nach Amerika in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

In England waren Tierkämpfe seit 1835 verboten. In Amerika begann damals gerade die Blütezeit der Hundekämpfe. Um 1860 gelangten die britischen Vorfahren der „Amstaffs“ mit Einwanderern aus England nach Amerika. Verschiedene Quellen belegen, dass die damals noch als „Half-and-Half“, „Bull-and-Terrier“, „American Bull Terrier“ und „Pit Bull Terrier“ bezeichneten Hunde vor allem im Nordosten des Landes bei Hundekämpfen eingesetzt wurden, die man ab etwa 1880 gewerbsmäßig betrieb. Gleichzeitig gab es aber auch zunehmend Besitzer, die die muskulösen und aufmerksamen Hunde als Wachhunde und für andere Aufgaben auf ihren Farmen einsetzten. 1898 wurde der United Kennel Club (UKC) in Michigan gegründet, der die Rasse des damaligen „Pit Bull Terriers“ (Pit = Hundekampfplatz) pflegen und fördern sollte und auch verbindliche Wettkampfregeln für Hundekämpfe erließ. 1900 erfolgte auch in den Vereinigten Staaten das Verbot der Hundekämpfe. Im Anschluss wurde die Rasse unter den Züchtern daher auch vermehrt für Ausstellungen vorgesehen. Ein weiterer Verband, der American Kennel Club (AKC), erkannte 1936 den Rassestandard des „American Staffordshire Terrier“ offiziell an. Der Fokus der Zucht sollte nun auf der Familientauglichkeit liegen. Es gab verschiedene Auseinandersetzungen über den Rassenamen, da auch „Yankee Terrier“ verbreitet war. Der AKC wollte keinesfalls das Wort „Pit“ in die Bezeichnung aufnehmen, um sich von der Hundekampfvergangenheit zu distanzieren. Dadurch, dass der UKC weiterhin an dem Namen „American Pit Bull Terrier“ festhielt, kam es zu einer Spaltung der Rasse, wobei man später im UKC dazu überging, beide Namen als gleiche Rasse doppelt einzutragen.  

Die in Amerika gezüchteten Hunde wichen immer stärker von den britischen Vorfahren ab: Die Amerikaner züchteten eher große Hunde. Hündinnen werden 43 bis 46 cm groß, Rüden 46 bis 48 cm. Das pflegeleichte Fell ist kurz und dicht, wobei laut Standard alle Farben in den Varianten einfarbig, mehrfarbig und gefleckt zugelassen sind. Lediglich der Weißanteil sollte 80 Prozent nicht überschreiten. Der Körperbau ist muskulös und soll durchaus gedrungen, aber nicht schwerfällig wirken. Die Rute ist tief angesetzt und verhältnismäßig kurz.

Obgleich die Familientauglichkeit und die Loyalität gegenüber ihrer Familie sowie Sanftmut gegenüber Kindern in den letzten Jahrzehnten bei der Zucht der Hunde im Vordergrund standen, ist der American Staffordshire Terrier ein Hund, der beschäftigt und ausgelastet werden möchte. In seinem Körper steckt immer noch das Arbeitstier, das in den letzten Jahrhunderten für vielfältige Aufgaben eingesetzt wurde. Charakteristisch ist vor allem die immense Kraft, die die Halter aber gut kanalisieren können, indem der „Amstaff“ auch täglich Aufgaben bekommt, bei denen er diese kontrolliert einsetzen darf, beispielweise bei körperlich schwierigen Such- oder Apportieraufgaben, die vollen Körpereinsatz erfordern. Im Gegensatz dazu muss er genauso von klein auf Impulskontrolle lernen und braucht Besitzer, die nicht körperlich, aber konsequent und souverän mit dem Hund agieren. Feste Regeln und Strukturen im Alltag und vor allem die Übernahme aller territorialen Aufgaben durch seine Menschen sorgen dann auch dafür, die sich sonst ggf. zeigende Wachsamkeit des American Staffordshire Terriers im Zaum zu halten.  Er sollte außerdem bereits im Welpenalter sorgfältig auf unterschiedliche Menschen und Hunde sozialisiert werden. Wie beim Staffordshire Bullterrier gelten auch bei dieser Rasse die Besonderheiten in Bezug auf ein geringes Drohverhalten und eine hohe Reizschwelle. 

Aufgrund seiner Vergangenheit als Kampfhund steht der American Staffordshire Terrier in den meisten deutschen Bundesländern auf der Liste der gefährlichen Hunde und darf nur unter bestimmten Auflagen gehalten werden. Seit 2001 ist es gesetzlich verboten, American Staffordshire Terrier aus dem Ausland nach Deutschland einzuführen.