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Schutzmaßnahmen

Liebe Kunden / Kundinnen,


um allen erforderlichen Schutzmaßnahmen im Sinne unserer aller Gesundheit gerecht zu werden, bitten wir Euch Folgendes zu beachten:

·       Bitte wartet an Euren Autos auf die zuständigen Trainer/Innen, diese holen Euch dort ab. Alle Tore werden ausschließlich durch die TrainerInnen geöffnet und geschlossen. Die Klinken werden regelmäßig desinfiziert!

·       Bitte achtet darauf, dass im Zusammentreffen mit uns und anderen KundInnen der empfohlene Mindestabstand von mind. 1,5 m Abstand eingehalten wird. Dies gilt auch für den Bereich vor den Toren.

·       Keine Berührungen und Umarmungen oder Händeschütteln.

·       Wir bitten Euch vorläufig ohne Begleitung zu kommen, um die empfohlenen Gruppengrößen von max. 6 Personen pro Kurs einhalten zu können.

·       Bitte bringt Eure eigenen Trainingsutensilien (Leine, Schleppleine, Apportiergegenstände, Futter usw.) mit und tauscht diese nicht untereinander.

·       Berührt bitte nicht die Trainingsutensilien, die sich auf dem Gelände befinden (z.B. Pylonen, Agility-Geräte, Stangen usw.).

·       Vermeidet den körperlichen Kontakt zu den anderen Kundenhunden und den Kontakt der Hunde untereinander, wenn sich diese an der Leine befinden.

·       Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

·       Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder eine textile Barriere (Mund-Nasen-Bedeckung/MNB/Behelfsmasken) können getragen werden. Diese sind selbst mitzubringen und werden nicht von uns zur Verfügung gestellt. Durch den einzuhaltenden Mindestabstand und den Aufenthalt an frischer Luft ist dies aber nicht zwingend erforderlich.

·       Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben!

·       Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen uns mitzuteilen.