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3G-Regelung beim Training

Seit 17.11.21 gilt für unsere Hundeschule zusätzlich zu den gängigen AHA-Regeln die 3G-Regelung.

Zur Teilnahme an einem Training (egal ob Hausbesuch, Einzel- oder Gruppentraining) muss ab sofort jede*r Hundehalter*in EINEN der drei folgenden Nachweise erbringen:

- Impfnachweis
- Genesungsnachweis
- Aktuelles negatives Testergebnis (Offizielle Schnelltests sind insgesamt max. 24 Stunden gültig.)
>> Zum Abgleich der Nachweise bitte auch an den Personalausweis oder Führerschein denken!

Dies gilt ebenso für erwachsene Begleitpersonen.

Für Kinder bis 6 Jahre und Schüler*innen müssen keinerlei Nachweise erbracht werden, da sie ja in den Schulen regelmäßig getestet werden. Sie dürfen demnach gerne beim Training dabei sein.