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Sachkundenachweis / Hundeführerschein D.O.Q. Test 2.0

Gesetzesgrundlage über das Halten von Hunden(NHundG) ist das Niedersächsische Gesetz

Verabschiedet am 26.05.2011. und seit dem 01.07.2011 in Kraft getreten. 

Wirksam wird dieses Gesetz bzgl. des Sachkundenachweises ab dem 01.07.2013. 

Dieses Gesetz beinhaltet die Sachkundeerfordernis, Mitteilungspflicht  über die Haltung und die Verwendung von Steuerdaten durch die Gemeinden.

Zweck dieses Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind. (§1 NhundG)

Laut §3 Abs.1 NhundG muss derjenige, der einen Hund hält die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Die Sachkunde ist der Gemeinde auf Verlangen durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung nachzuweisen.

 

 

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