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Erlaubnis nach §11 des deutschen Tierschutzgesetzes

Seit dem 01.08.2014 ist die Ergänzung des Tierschutzgesetzes § 11 in Deutschland in Kraft getreten, nach
welcher Hundetrainer, die „gewerbsmäßig Hunde für Dritte trainieren oder die Ausbildung der Hunde durch den Halter anleiten“, die Erlaubnis der zuständigen Behörde, also des jeweils zuständigen Veterinäramtes, benötigen.


Auch ich wurde am Landratsamt Traunstein durch eine theoretische und praktische Prüfung plus ein mündliches Fachgespräch durch das Veterinäramt geprüft.

Ich habe mit Bravour bestanden und besitze somit seit 13. Juli 2015 ganz offiziell die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen "Ausbilden von Hunden für Dritte oder Anleitung der Ausbildung der Hunde".

Nähere Informationen zum §11 Gesetz finden Sie HIER!

                                                                

 

 

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