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Regelung der Leinenpflicht

Wo und wann müssen Hunde an die Leine? Ein Überblick, was die diversen Gesetze, Verordnungen und Satzungen vorschreiben.

Tatsächlich ist die Frage, in welchen Bereichen Hunde an die Leine müssen, gar nicht so leicht zu beantworten. Wer es genau wissen will, muss etliche Verordnungen, Satzungen und andere Regularien durchkämmen.

Denn in Deutschland ist die Regelung der Leinenpflicht zunächst Ländersache. In Hessen etwa gibt es die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO), die sich von den Gesetzen anderer Länder unterscheiden kann. So gibt es in Nordrhein-Westfalen das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) und in Rheinland-Pfalz das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG).

Die Kreise, Städte und Gemeinden können jedoch weiterführende Regeln aufstellen. Diese finden sich dann häufig z.B. in sogenannten "Hundeverordnungen" oder "Gefahrenabwehrverordnungen". Auch die "Grünanlagensatzungen" oder "Parkordnungen" können auf das Führen von Hunden Bezug nehmen.

Im Grünen ist Freilauf oft möglich

Im Wald, auf Wiesen- und Feldwegen gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. In Hofheim müssen Hunde im Wald angeleint werden, wenn sie nicht gegen Tollwut geimpft sind. Und Bad Soden am Taunus ist besonders einschränkend: u.a. auf allen öffentlichen Straßen und Wegen müssen Hunde "kurz angeleint" geführt werden.

Einschränkungen für den Freilauf gibt es i.d.R. in "Naturschutzgebieten". Für Hessen z.B. nennt das HAGBNatSchG zwar nur die Möglichkeit, dass Städte und Gemeinden im Einklang mit dem Bundesnaturschutzgesetz Bestimmungen über das "Anleinen von Hunden" treffen können, i.d.R. gilt im Naturschutzgebiet aber: auf den Wegen bleiben und Hunde an die Leine. Entsprechende Anweisungen findet man in den Verordnungen der jeweiligen Naturschutzgebiete (z.B. für Rabengrund) sowie auf den Schildern an den Gebieten. Davon abzugrenzen sind übrigens "Landschaftsschutzgebiete", in denen i.d.R. keine Leinenpflicht gilt (so z.B. auch in Wiesbaden).

Im städtischen Bereich gelten strengere Regeln

Gemäß VwV-StVO muss der Hund im Straßenverkehr nicht zwingend angeleint werden, wenn es der Verkehr zulässt und der Hund entsprechend gut erzogen ist. In öffentlichen Verkehrsmitteln schreiben die Beförderungsbedingungen (z.B. der DB oder des RMV) jedoch Leinenpflicht vor.

In Aufzügen, Gaststätten, bei Festen und ähnlichen Veranstaltungen gilt nach hessischer HundeVO Anleinpflicht. Ebenso in Fußgängerzonen sowie in von der Gemeinde ausgewiesenen Grünanlagen und öffentlichen Parks (s. z.B. Hattersheimer Grünanlagen). In manchen Grünanlagen gibt es jedoch auch ausgewiesene Hundeausläufe, auf denen die Hunde frei laufen dürfen (s. z.B. Frankfurter Grünanlagensatzung).

In einige Läden und Einkaufszentren (z.B. auch dem Main-Taunus-Zentrum) dürfen Hunde mitgenommen werden, dann natürlich ebenfalls angeleint. Und auch die Hausordnung für Mieter kann fest­legen, dass Hunde auf Gemein­schafts­flächen angeleint sein müssen.

Ausnahmen für manche Hunde

Für manche Hunde sind von in den jeweiligen Regeln Ausnahmen definiert. Während z.B. Behindertenbegleithunde oder Rettungshunde explizit von der HundeVO ausgenommen sind, gelten für "gefährliche Hunde" besonders strenge Regeln. American Staffordshire Terrier z.B., die in Hessen zu den sog. "Listenhunden" zählen, müssen bis zum bestandenen Wesenstest grundsätzlich an der max. zwei Meter langen Leine geführt werden.

In Nordrhein-Westfalen hingegen ist im LHundG eine "zur Vermeidung von Gefahren geeignete Leine" gefordert – und zwar nicht nur für Listenhunde sondern auch für "große Hunde" (Wideristhöhe ≥ 40 cm oder Gewicht ≥ 20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile.

Leinenpflicht zu besonderen Zeiten

Während der Brut- und Setzzeit sollen Wildtiere einen erhöhten Schutz genießen. Dein Vierbeiner und Du sollen daher während dieser Zeit nicht abseits der Wege auf Wiesen, Feldern und im Gehölz unterwegs sein. Dafür brauchst Du nach hessischen Regeln nicht unbedingt die Leine, wenn Du Deinen Hund entsprechend erzogen und unter Kontrolle hast. Andere Bundesländer oder einzelne hessische Kommunen können aber auch hier individuelle Regeln aufstellen. In der Stadt Eschborn etwa herrscht vom 01.03. bis zum 15.07. eines Jahres Leinenpflicht.

Was es noch zu beachten gibt

Achte auf dem Spaziergang mit Deinem Hund auf die mögliche Beschilderung vor Ort. Die Gemeinde Kriftel z.B. weist mit großen Schildern rund um seine Obstwiesen und Felder darauf hin, dass Hunde an der Leine zu führen sind.

Wenn Du einem angeleinten Hund begegnest, solltest Du Deinen Hund nicht ungefragt zum anderen laufen lassen. Wenn Du in dieser Begegnung Deinen eigenen Hund ebenfalls an die Leine nimmst, zeigst Du besonders deutlich, dass Du Rücksicht nimmst. Diese Rücksicht kann auch in anderen Situationen dazu beitragen, dass sich andere nicht durch umherlaufende, scheinbar unkontrollierte Hunde so gestört fühlen, dass sie eine zusätzliche Leinenpflicht fordern.