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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Martin Rütter Wil / St.Gallen & Thurgau, vertreten durch Giulia & Steve Lautz

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Martin Rütter DOGS Wil/St.Gallen & Thurgau, Inh. Giulia & Steve Lautz, nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt.

1. Vertragsgegenstand

1.1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenstunden, Themenabende, Seminare, Kurse, Welpengruppen, etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie Martin Rütter DOGS (Dog Orientated Guiding System), die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.

1.2. Die Aufnahme des Hundes nebst Kunden in ein Training erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in ein Training werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt.

1.3. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 bzw. 90 Minuten oder 120 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

1.4. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Hundeschule, beim Hundehalter vor Ort oder einer anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

1.5. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit oder Über-, bzw. Unterforderung einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

2. Pflichten des Kunden

2.1. Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.

2.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.

2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.

2.4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren. Läufige Hündinnen sind aber herzlichst Willkommen.

2.5. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein.

2.6. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen. Der Kunde hat aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses – soweit ein entsprechendes Angebot besteht – nachzuholen.

2.7. Der Kunde verpflichtet sich, die Regeln, die für das Trainingsgelände gelten, zu jeder Zeit einzuhalten.

3. Zahlungskonditionen

3.1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuelle Preisliste kann jederzeit online auf Martin Rütter DOGS Wil/St.Gallen & Thurgau eingesehen werden. Preiserhöhungen behält sich die Hundeschule ausdrücklich vor.

3.2. Fahrtkosten werden mit CHF 1.50/km zusätzlich berechnet. Ab einer Anfahrt von mehr als 30km betragen die Fahrtkosten CHF 2/km. Fahrtkosten sind in den Angeboten immer extra aufgeführt.

3.3. Das Honorar ist bis zum Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde Bar zu entrichten oder vorab zu überweisen

4. Vertragsbeendigung / Terminabsage

4.1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

4.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

4.3. Sollte der Kunde an der Wahrnehmung einer Einzeltrainingsstunde verhindert sein, so ist eine Verschiebung/ Absage bis 48h (2 Werktage) vor dem Termin kostenlos möglich. Sagt der Kunde die Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden (2 Werktage) vorher ab, so trägt der Kunde den vollen Stundensatz, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist.

4.4. Bei den übrigen Seminaren, Kursen und Vorträgen erhält der Kunde - sofern er mindestens 1 Woche vor Beginn des Kurses, Seminare und Vorträge abgesagt hat – 100 % des Preises erstattet. Sagt ein Kunde nicht mindestens 1 Woche vorher ab, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird das jeweilige Seminar, der Kurs bzw. der Vortrag voll berechnet. Kann der Platz wieder neu besetzt werden, kann nach individueller Rücksprache eine Gutschrift erfolgen.

4.5. Seminare, Kurse und Vorträge werden üblicherweise vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bar oder per Überweisung an Martin Rütter Wil/St.Gallen & Thurgau vergütet.

4.6. Die Hundeschule behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt oder als Gutschrift Vergütet wenn es keinen Nachholtermin gibt.

4.7. Bei Abbruch von laufenden Veranstaltungen wie z.B. Gruppenstunden, Kursen besteht kein Anspruch auf Kostenersatz. Auch können einzelne Kurseinheiten nicht storniert oder bei Ausfall nachgeholt werden. In einzelnen Fällen können individuelle Sonderreglungen mit dem Kunden getroffen werden.

5. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder den Kunden ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

6. Haftung

6.1. Eine Haftung von Martin Rütter DOGS Wil/St.Gallen und/oder des DOGS Coaches für Körper- oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

6.2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des DOGS Coaches handelt.

6.3. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.

6.4. Soweit der Kunde durch den Coach aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen oder den Maulkorb abzunehmen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür und die Haftung des Kunden bleibt bestehen. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Der Kunde wurde auf die am Übungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Straßen ausdrücklich aufmerksam gemacht.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Der Coach übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

7.2 Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch Martin Rütter Wil/St.Gallen & Thurgau gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.

8. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen

8.1 Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet.

8.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Videoaufzeichnungen, Bildaufzeichnungen und Tonbildaufnahmen, die Martin Rütter Wil/St.Gallen & Thurgau von Hund und Halter erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen/Facebook/Homepage gezeigt werden dürfen.

9. Unterlagen

Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.

10. Datenschutz

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

11. Vorrang der Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

12. Nebenbestimmungen

Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.

Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt Schweizer Recht zur Anwendung.

Wil, März 2021