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Corona Update

Wir sind aber nach wie vor Online für Euch da...

Ab 27. April 2020
Hundeschulen bzw. Erziehungskurse für Hunden fallen unter die verbotenen Aktivitäten gemäss COVID-19-Verordnung 2, für welche auch ab dem 27.4.2020 KEINE Lockerungen vorgesehen sind.

Um Tierschutz- und Sicherheitsproblemen vorzubeugen, sind jedoch auf Anordnung des kantonalen Veterinärdienstes Einzeltrainings mit verhaltensauffälligen Hunden ausnahmsweise erlaubt, falls dringlich, d.h. nicht aufschiebbar.
Auf Empfehlung des Tierarztes sind Einzeltrainings mit Junghunden zwecks richtiger Sozialisierung erlaubt, falls nicht aufschiebbar.

Schutzkonzept nötig.

Die Bewilligungen des SECO oder von anderen kantonalen Stellen zum Thema Hundetraining beruhen auf einem Missverständnis und sind nicht gültig.

Auch wenn die Anzahl der beteiligten Personen beschränkt wird, und Verhaltensregeln des BAG eingehalten und die Hundekurse im Freien durchgeführt werden, sind sie weiterhin verboten!