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Neue Corona-Verordnung ab dem 17.5.2021

Ab dem 17.5.2021 gilt eine neue Corona-Verordnung in SH (https://bit.ly/3fm0QDQ).
Gemäß dieser Verordnung gelten dann folgende Regelungen für das Training in Hundeschulen:

  1. Um am Training teilzunehmen, muss der Kunde/die Kundin...
    -eine offizielle Negativbescheinigung eines Testzentrums, die nicht älter als 24 Stunden vorgelegen
    -oder den Nachweis über eine vollständige Impfung (Impfausweis) erbringen.
  2. Während des Gruppen-Trainings sind Mund-Nasenabdeckungen zu tragen.
  3. Bitte wartet an Euren Autos auf die zuständigen Trainer/Innen, diese holen Euch dort ab. Alle Tore werden ausschließlich durch die TrainerInnen geöffnet und geschlossen. Die Klinken werden regelmäßig desinfiziert!
  4. Bitte achtet darauf, dass im Zusammentreffen mit uns und anderen KundInnen der empfohlene Mindestabstand von mind. 1,5 m Abstand eingehalten wird. Dies gilt auch für den Bereich vor den Toren.
  5. Keine Berührungen und Umarmungen oder Händeschütteln.
  6. Wir bitten Euch bezüglich des Gruppentrainings und der Welpengruppe vorläufig ohne Begleitung zu kommen, um die empfohlenen Gruppengrößen von max. 6 Personen pro Kurs einhalten zu können. (Ausnahme: Ehefrau / -mann, LebenspartnerIn)
  7. Bitte bringt Eure eigenen Trainingsutensilien (Leine, Schleppleine, Apportiergegenstände, Futter usw.) mit und tauscht diese nicht untereinander.
  8. Berührt bitte nicht die Trainingsutensilien, die sich auf dem Gelände befinden (z.B. Pylonen, Agility-Geräte, Stangen usw.).
  9. Vermeidet den körperlichen Kontakt zu den anderen Kundenhunden und den Kontakt der Hunde untereinander, wenn sich diese an der Leine befinden.
  10. Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  11. Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Luftnot, Verlust des Geschmacks- / Geruchssinn, Halsschmerzen, Schnupfen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben!
  12. Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen uns mitzuteilen.


Bitte helft uns dabei, diese neue Verordnung dementsprechend umzusetzen, damit wir Euch auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen und den Betrieb der Hundeschule aufrechterhalten können.
Bei Fragen oder Anregungen zu der neuen Verordnung wendet Euch bitte direkt an das zuständige Gesundheitsamt (https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/verwaltungsportal/soziales-arbeit-und-gesundheit/).