Zum Hauptinhalt

Ersttermin - Einzeltraining

Im Ersttermin lernt dein:e Martin Rütter Hundetrainer:in dich und deinen Hund bzw. deine Hunde kennen. Sie oder er nimmt sich nur für dich Zeit, um individuell auf dein Anliegen einzugehen.

Durch ihre oder seine Fragen, deine Beschreibungen und das Beobachten des Hundes / der Hunde ist es ihr oder ihm dann möglich, einen Trainingsplan zu erstellen, der genau auf dich und deinen Hund bzw. deine Hunde zugeschnitten ist. Gemeinsam startet ihr im Anschluss daran die ersten praktischen Übungseinheiten.

Melde dich hier an:

Termin-Details

Angebot auf Anfrage: Bitte nimm Kontakt zu uns auf.

Durchgeführt von Anja Marquardt

 

Der Ersttermin ist Voraussetzung, um ein sinnvolles, beziehungsförderndes und zielorientiertes Training für dich und deine Hund zu beginnen. Egal ob Aggression mit Menschen oder Artgenossen, Angst, mangelnde Orientierung am Menschen oder ob du einfach von Beginn an alles richtig machen willst - wir sind Expertinnen für dich und deinen Vierbeiner.

Wir empfehlen aufgrund unserer Erfahrung in Erstgesprächen immer einen Ersttermin über 1,5 Stunden. So haben wir ausreichend Zeit ein notwendiges und hilfreiches Anamnese-Gespräch zu führen. Dabei wird nicht nur das Verhalten des Hundes beobachtet, sondern auch nach Ursachen dieses unerwünschten Verhaltens geschaut sowie bereits Trainingsansätze gemeinsam trainiert.
Auf Wunsch kann ein Ersttermin bei einem Hund mit kleineren Baustellen bzw. zum gemeinsamen Kennenlernen aber auch über 1,0 h gebucht werden.

Nachdem wir im Rahmen dieses Termin in Ruhe dein Anliegen und deine Wünsche besprochen haben, gehen wir den gemeinsam abgestimmten Trainingsweg direkt schon an. Wir holen dich und deinen Hund da ab, wo ihr im Training steht, ganz individuell.

 

Preisliste

  • Ersttermin 1,5 h: 159,00 €
  • Ersttermin 1,0 h: 109,00 €
  • Hausbesuch - Anfahrtzeit/-kosten, je nach Entfernung, max.: 69,00 €

Benötigte Felder sind mit * gekennzeichnet.

Deine Kontaktdaten
Deine Anfrage
159,00 €
109,00 €
69,00 €
Deine Anmerkungen
Rechtliches