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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Martin Rütter DOGS Zürich Oberland

1.    Allgemeines

 a)    Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (fortan «AGB») finden auf alle von Martin Rütter DOGS Zürich Oberland (fortan «Hundeschule») angebotenen Beratungsdienstleistungen Anwendung. Gleichermassen gelten die vorliegenden AGB für sämtliche Auftrags- und Vertragsbeziehungen zwischen der Hundeschule und ihren Nutzern (nachfolgend «Kunden»).

Mit der Annahme eines Angebots von der Hundeschule erklären sich die Kunden mit den nachfolgenden AGB ausdrücklich einverstanden. Die nachfolgenden AGB werden durch Annahme eines Angebots unverändert und vollumfänglich übernommen. 

b)    Philosophie

Sämtliche Angebote der Hundeschule basieren auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie «Martin Rütter DOGS (Dog Orientated Guiding System)». Die Trainingsphilosophie von Martin Rütter und damit auch die Angebote der Hundeschule basieren auf theoretischen wie auch auf praktischen Anleitungen, Anweisungen und Einarbeitungen der Kunden in die Verhaltens- und Umgangsweisen von und mit Hunden.

Die Hundeschule vermittelt folgend und basierend auf der Trainingsphilosophie von Martin Rütter DOGS Kenntnisse zur Hundehaltung im Allgemeinen, zur Körpersprache und Kommunikation und zu den Sozialstrukturen von Hunden, zu Aggressions- und Rudelverhalten von Hunden, zur Ernährung von Hunden, zur Erziehung von Hunden usw.

2.    Gegenstand

a)    Angebote

Die Hundeschule bietet Dienstleistungen in der Form von Beratung an. Die Hundeschule übernimmt nicht die Ausbildung, das Training oder die Zusammenarbeit des Kunden mit dessen Hund. Im Rahmen der Beratungsdienstleistung vermittelt die Hundeschule dem Kunden die umschriebenen Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Beratungsdienstleistungen können in Form von Einzelstunden, Gruppenstunden, Themenabenden, Seminaren, Kursen, Online-Angeboten, Telefonterminen oder ähnlichem angeboten werden.

Sämtliche Angebote der Hundeschule basieren auf der unter Ziff. 1 lit. b) genannten Philosophie von Martin Rütter DOGS.

Die von der Hundeschule angebotenen Dienstleistungen gelten lediglich als Einladung zur Offertstellung (invitatio ad offerendum). Mit der Bestätigung der Buchung unterbreitet der Kunde sein verbindliches Angebot zum Bezug der angebotenen Dienstleistung.

b)    Aufnahmevoraussetzungen und Vertragsbeginn

Über die Aufnahme eines Kunden in eine von der Hundeschule angebotenen Dienstleistung (insbesondere Gruppenstunden) entscheidet die Hundeschule abschliessend. Sie beurteilt dabei jeden Fall einzeln und legt die Aufnahmevoraussetzungen fest.  

Die Aufnahme erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung und Bestätigung durch die Hundeschule (Anmeldebestätigung).

Vertragsbeginn ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldebestätigung von der Hundeschule (Eingang per E-Mail oder per SMS).

3.    Ort der Durchführung - Örtlichkeiten

Die Beratungsdienstleistungen (Einzelstunden, Gruppenstunden, Themenabenden, Seminare, Kurse, Online-Angebote, Telefontermine oder ähnliches) können auf dem Trainingsgelände der Hundeschule, beim Kunden vor Ort, per Telefon, online oder an anderen Örtlichkeiten stattfinden, welche von der Hundeschule bekannt gegeben werden.

Die Hundeschule kann den Ort der Durchführung bei Bedarf ändern. Bei Änderungen der Örtlichkeiten gilt untenstehend Ziff. 4 der vorliegenden AGB.

4.    Zuweisung in neue oder andere Gruppe

Die Hundeschule ist berechtigt, in begründeten Fällen den Kunden und seinen Hund in eine neue oder andere Gruppe zuzuweisen.

Dies gilt insbesondere
-    bei Unterforderung oder Überforderung des Hundes des Kunden;
-    bei Nichtverträglichkeit des Hundes des Kunden mit anderen, in der gleichen Gruppe, teilnehmenden Hunden;
-    bei gesundheitlichen oder körperlichen Einschränkungen des Hundes des Kunden;
-    bei Krankheit des Hundes des Kunden;
-    bei Verletzungen des Hundes des Kunden;
-    bei Vorliegen anderer Gründe, die der Philosophie gemäss Ziff. 1 lit. b) widersprechen.

Bei der Zuweisung in eine neue oder andere Gruppe beurteilt die Hundeschule jeden Einzelfall gesondert und berücksichtigt dabei die Zumutbarkeit für den Kunden und dessen Hund. 

5.    Ausschluss aus Einzel- oder Gruppenstunden

Die Hundeschule ist berechtigt, den Kunden aus wichtigen Gründen aus Einzel- oder Gruppenstunden auszuschliessen. Die Berechtigung zum Ausschluss besteht bei ansteckenden Krankheiten des Hundes eines Kunden auch ohne Vorliegen anderer wichtiger Gründe. Läufigkeit einer Hündin des Kunden ist kein Ausschlussgrund.

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes oder einer ansteckenden Krankheit des Hundes des Kunden bleibt die Zahlungspflicht des Kunden trotz Ausschluss unverändert bestehen.

Nach Wegfall des Ausschlussgrundes steht es dem Kunden frei, auf die Hundeschule zuzugehen. In diesem Fall wird im Rahmen der bestehenden Angebote nach einer Möglichkeit gesucht, sodass der Kunde die gebuchte(n) und bezahlte(n) Stunde(n) nachholen kann. Es gelten die Aufnahmevoraussetzungen nach Ziff. 2 lit. b).

6.    Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die von der Hundeschule aufgestellten Verhaltensregeln, einzuhalten.

Der Kunde sichert der Hundeschule zu, dass dessen Hund entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen registriert ist, gehalten wird und eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

Der Kunde sichert der Hundeschule zu, dass dessen Hund den vollen Impfschutz besitzt und gesund ist, insbesondere keine ansteckenden Krankheiten hat. Die Hundeschule kann den Kunden dazu verpflichten, den Impfausweis des Hundes vorzuweisen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Beginn der Beratungsdienstleistung (Einzelstunde, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) über Krankheiten, Verletzungen, Läufigkeit oder Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivitäten oder Ängste des Hundes zu informieren. Diese Pflicht besteht auch während der Dauer der Beratungsdienstleistung unverändert fort.

Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer Beratungsdienstleistung (Einzelstunde, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) die Aufmerksamkeit bei seinem Hund zu haben und diesen selbständig zu beaufsichtigen, zu sichern und für dessen Wohlergehen zu sorgen.

Der Kunde ist zur fristgemässen Zahlung gemäss den Modalitäten von Ziff. 9 verpflichtet.

7.    Pflichten der Hundeschule

Die Hundeschule ist verpflichtet, den Kunden über die geltenden Verhaltensregeln zu informieren.

Die Hundeschule ist verpflichtet, bei Änderung der Örtlichkeiten die Kunden frühzeitig zu informieren. Die Hundeschule berücksichtigt diesfalls die Zumutbarkeit für den Kunden und dessen Hund.

8.    Preise

Die geltenden Preise sind auf der Homepage Hundeschule Zürich Oberland - Martin Rütter DOGS Zürich Oberland (martinruetter.com) jederzeit einsehbar und verstehen sich inklusive MWST (sofern anwendbar). Es gelten die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch die Hundeschule geltenden Preise.


Die Preise beinhalten die Beratungsdienstleistung (Einzelstunde, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches). Bei Hausbesuchen oder Einzelstunden beim Kunden vor Ort werden ab einer Hinfahrt von 30 km (gerechnet vom Trainingsplatz aus) zusätzlich zum angebotenen Preis Fahrspesen verrechnet. Die Hinfahrt und Rückfahrt werden jeweils separat in Rechnung gestellt.


Die Fahrspesen werden von Trainingsgelände aus wie folgt berechnet:
-    Ab einer Hinfahrt über 30 km: CHF 2.00 pro km

Die Hundeschule kann die Preise auf der Homepage ohne Angabe von Gründen ändern.

9.    Zahlungsmodalitäten

Die Zahlungspflicht des Kunden entsteht mit Eingang der Anmeldebestätigung durch die Hundeschule (Vertragsbeginn).

Bei Bezahlung auf Rechnung gilt eine Zahlungsfrist von 20 Werktagen ab Vertragsbeginn (Eingang Anmeldebestätigung).

Bei Bezahlung vor Ort (Bargeld oder TWINT) ist bei Beginn der Beratungsdienstleistung (Einzelstunde, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) zu bezahlen.

Es liegt im Ermessen der Hundeschule zu entscheiden, welche Zahlungsarten angeboten und zugelassen sind.

10.    Stornierung / Verschiebung

a)    Einzelstunde (Hausbesuch oder auf dem Trainingsplatz)

Die Stornierung oder Verschiebung einer Einzelstunde ist bis 72 Stunden vor dem gebuchten Termin kostenlos möglich.

Bei einer Stornierung oder Verschiebung einer Einzelstunde weniger als 72 Stunden vor dem Termin, ist der Kunde zur vollständigen Bezahlung des Preises verpflichtet. 

b)    Gruppenstunde

Einzelne Gruppenstunden oder ganze Gruppenkurse können nicht verschoben und an einem anderen Termin oder in einem anderen Kurs nachgeholt werden.

Eine Stornierung mit Geldrückerstattung nach erfolgter Buchung ist nicht möglich.

Bei einer Abmeldung bis 72 Stunden vor Kursstart*, kann sich der Kunde gegen Abzug einer Stornierungsgebühr** den Restbetrag*** für eine Buchung eines anderen Kurses gutschreiben lassen. Eine Rückzahlung/Rücküberweisung des Restbetrags an den Kunden ist nicht möglich. 

* Kursstart ist der erste Termin einer Gruppenstunde, sofern der Kurs/die Buchung aus mehreren Terminen besteht.

** Die Stornierungsgebühr beträgt CHF 45.-.

*** Der Restbetrag ist der bezahlte Preis abzüglich der Stornierungsgebühr. Der Restbetrag wird dem Kunden bei der Buchung eines anderen Kurses (Einzelstunde/Gruppentraining) gutgeschrieben.

Weniger als 72 Stunden vor Kursstart oder nachdem eine Gruppenstunde, bestehend aus mehreren Terminen, bereits begonnen, ist eine Stornierung oder Abmeldung nicht mehr möglich - auch nicht gegen Abzug einer Stornierungsgebühr und Gutschrift des Restbetrags. Das Vor- oder Nachholen verpasster Stunden ist ebenfalls nicht möglich.

11.    Haftung

Die Hundeschule haftet nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte direkte und nachgewiesene Schäden.

Die Haftung der Hundeschule für Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Haftung der Hundeschule für Hilfspersonen wird im Rahmen der gesetzlichen Schranken ausgeschlossen.

Der Kunde ist für seinen Hund und dessen Handlungen verantwortlich und übernimmt die alleinige Haftung. Dies gilt ungeachtet dessen, wo die Beratungsdienstleistung (Einzelstunde, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) stattfindet (auf dem Trainingsgelände, beim Kunden zu Hause oder vor Ort oder an einem anderen Ort).

Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg und erteilt keine Garantie oder Zusicherungen für das Erreichen eines bestimmten Ziels.

12.    Tonaufnahmen, Bildaufnahmen und Tonbildaufnahmen

Tonaufnahmen, Bildaufnahmen und Tonbildaufnahmen (fortan: «Aufzeichnungen») wie bspw. Sprachmemos, Fotos, Videoaufnahmen usw. sämtlicher von der Hundeschule angebotenen Dienstleistungen sind nicht erlaubt.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Aufzeichnungen, welche die Hundeschule vom Hund des Kunden und vom Kunden erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen, den sozialen Medien und auf der Homepage gezeigt werden dürfen.

13.    Höhere Gewalt

Sollten Einzel- oder Gruppenstunden aufgrund einer Krankheitskrise (bspw. Epidemie oder Pandemie, ohne Rücksicht auf die Zahl der bereits stattgefundenen Ausbreitungswellen) oder ähnlicher höherer Gewalt durch die Hundeschule abgesagt oder verschoben werden müssen, so bleiben die Buchungen bestehen und die Hundeschule entscheidet über das weitere Vorgehen. Die Hundeschule bemüht sich darum, dass die Kunden die Beratungsdienstleistung (Einzelstunde, Gruppenstunde, Kurs, Seminar oder ähnliches) zu einem späteren Zeitpunkt nachholen können.

Unter höherer Gewalt wird folgendes verstanden: Ein von aussen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis wie etwa Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Streike, behördliche oder nicht behördliche Massnahmen, Epidemien und Pandemien, Krankheitskrisen etc.

14.    Geistiges Eigentum

Die von der Hundeschule zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien sind urheberrechtlich geschützt. Das vollständige oder teilweise Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Inhalte ist, ohne vorgängige schriftliche Zustimmung durch die Urheberschaft, verboten.

15.    Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für die Dienstleistungen der Hundeschule ist der Sitz von der Hundeschule.

Der Kunde verzichtet darauf, Forderungen gegenüber der Hundeschule zur Verrechnung zu bringen.

Die Hundeschule behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Homepage www.martinruetterdogs.ch/zuerichoberland zugänglich gemacht und treten mit ihrer Aufschaltung in Kraft.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder der weiteren Dienstleistungen davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollten.

Auf diese AGB und allfällige oder im Zusammenhang mit dem Verhältnis zwischen der Hundeschule und dem Kunden entstehende Streitigkeiten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Hundeschule und dem Kunden ist der Sitz der Hundeschule.





Maur, 23. Juli 2022