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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Martin Rütter Hundeschule Bad Hersfeld / Fulda, Christiane Rauche-Hassenpflug, nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt. 

1.    Vertragsgegenstand

1.1.   

Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenstunden, Themenabende, Seminare, etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie, die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.

1.2.   

Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus. 

1.3.   

Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt. 

1.4.   

Eine Unterrichtsstunde dauert 50 Minuten, der Ersttermin oder auch der erste Hausbesuch 80 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist.

Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch anschließende Beratungsgespräche sowie ggf. die Bezahlung der Unterrichtsstunde.

1.5.   

Der Unterricht erfolgt beim Kunden zuhause, auf dem Trainingsgelände der Hundeschule oder einer anderen Örtlichkeit, die durch die Hundeschule ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten stattfinden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten. 

1.6.  

Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten. 

2.    Pflichten des Kunden

2.1.  

Der Kunde sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, einen altersgemäßen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen. 

2.2.   

Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.  

2.3.   

Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen. 

2.4.

Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren. 

2.5.

Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein. 

3.    Zahlungskonditionen 

3.1.  

Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen ist.  

3.2.  Fahrtkosten werden zusätzlich nach angefangenen Kilometern ab/bis Postadresse bzw. Trainingsgelände Eichenzell-Welkers berechnet.

3.3. Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend gemacht wird.

4.    Vertragsbeendigung / Terminabsage 

4.1.   

Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage. 

4.2.   

Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage. 

4.3.   

Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzel-Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann.

4.4.   

Wir behalten uns vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. In solchen Fällen wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt. 

5.    Haftung

5.1.       

Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens. 

5.2.       

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule. 

5.3.       

Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet. 

5.4.  

Soweit der Kunde durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bestehen. 

6.    Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen 

Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet. 

7.    Unterlagen

Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden. 

8.    Datenschutz

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

9. Widerrufsrecht 

9.1. 

Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend. 

9.2. 

Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird verwiesen auf die separat herunterladbare Widerrufsbelehrung

10. Vorrang der Geschäftsbedingungen 

Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 

11. Nebenbestimmungen

Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. 

Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.   


Bad Hersfeld,  April 2024

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