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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Martin Rütter Hundeschule Esslingen/Nürtingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen Martin Rütter Hundeschule Esslingen/ Nürtingen, Christiane Reeg, nachfolgend „Hundeschule“ genannt und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „teilnehmende Person“ genannt. 

 

1.  Vertragsgegenstand

 

1.1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Freilaufgruppen, Welpengruppen, etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie, die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung der teilnehmenden Person in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.

 

1.2. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.

 

1.3. Die Aufnahme eines Mensch-Hund-Teams in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt.

 

1.4. Die Auswahl des jeweiligen Mitarbeitenden für die jeweilige Dienstleistung erfolgt ausschließlich durch die Hundeschule jeweils im Einzelfall und kann von Termin zu Termin unterschiedlich sein. Ein Anspruch auf eine:n bestimmte:n Hundetrainer:In besteht für die teilnehmende Person nicht.

 

1.5. Eine Unterrichtsstunde dauert 60 bzw. 90 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen der teilnehmenden Person gehen zu deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

 

1.6. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich an mobilen Treffpunkten, die durch die Hundeschule ausgewiesen werden. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.

 

1.7. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, der teilnehmenden Person eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für die teilnehmende Person achten.

 

2. Pflichten der teilnehmenden Person

 

2.1. Die teilnehmende Person sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, vollen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat die teilnehmenden Person den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.

 

2.2. Die teilnehmende Person ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.

 

2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.

 

2.4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren.

 

2.5. Die teilnehmende Person ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei ihrem Hund anwesend zu sein.

 

3.  Zahlungskonditionen

 

3.1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen sind. Das Honorar ist bis spätestens zu Beginn der jeweiligen Unterrichtsstunde zu entrichten bzw. zu überweisen. Fahrtkosten werden ab dem 20ten KM, ausgehend von unserer Postanschrift, zu Terminbeginn berechnet und betragen 20 € .

 

Bei einer Anfahrtszeit über 45 Minuten, ausgehend von unserer Postanschrift, werden zu Terminbeginn als Arbeitszeit berechnet.

3.2. Es obliegt der Hundeschule im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend gemacht wird.

 

4. Vertragsbeendigung / Terminabsage

 

4.1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

 

4.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.

 

4.3. Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzel-Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können. Die Vergütung mindert sich in dem Fall um den Anteil dessen, was der Hundeschule erspart oder durch anderweitige Verwendung der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann.

 

5. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Hundeschule oder der teilnehmenden Person ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

 

6. Haftung

 

6.1. Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der teilnehmenden Person, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Hundeschule für jeden Grad des Verschuldens.

 

6.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.

 

6.3. Die teilnehmende Person übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt und sich auf einem Schulungsgelände befindet.

 

6.4. Soweit die teilnehmende Person durch die Hundeschule aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung der teilnehmende Person bestehen.

 

7. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen

Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet.

 

8. Unterlagen

Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebenden in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.

 

9. Datenschutz

Die teilnehmende Person ist damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc.) im Sinne des Datenschutzgesetzes von der Hundeschule erhoben, verarbeitet, übermittelt und gespeichert werden, soweit dies im Rahmen der Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertrages erforderlich ist.

Die personenbezogenen Daten der teilnehmenden Person, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Bestandsdaten, etwa für Zwecke der Werbung oder Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn die teilnehmende hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt.

Die personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Dienstleistungen der Hundeschule mit der teilnehmende Person zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung des mit der Hundeschule abgeschlossenen Vertrages verwendet. Solche Nutzungsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation, Angaben über die gebuchten Leistungen oder ersichtliche Interessen durch die Begründung des Vertragsverhältnisses. Eine darüberhinausgehende Nutzung der Nutzungsdaten etwa für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ausdrücklich nicht, es sei denn die teilnehmende Person hat dies ausdrücklich gewünscht oder darin eingewilligt. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, vollständiger Zahlung und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen werden die Daten der teilnehmende Person gelöscht. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

 

10.Widerrufsrecht

 

10.1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum der teilnehmenden Person kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.

 

10.2.  Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird verwiesen auf das separate Widerrufsrecht.

 

11. Vorrang der Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der teilnehmenden Peros oder dritter Personen finden keine Anwendung, auch wenn die Hundeschule im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Hundeschule auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen der teilnehmenden Person oder dritter Personen enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. 

 

12. Nebenbestimmungen

Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.

 

 

 

 

Ebersbach a.d.F., Dezember. 2023

 

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