Allgemeine Geschäftsbedingungen der Martin Rütter Hundeschule Potsdam / Zossen
- Stand: 03.10.2024 -
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsbeziehungen
zwischen
der Martin Rütter Hundeschule Potsdam / Zossen
Frau Doreen Hörchner
Wulzenweg 4
OT Nächst Neuendorf
15806 Zossen
Tel.: +49 (0) 3377 306 437
Mobil: +49 (0) 178 49 11 345
Ust-IDNr.: DE288863573
- nachfolgend „Hundeschule“ genannt –
und Verbraucherinnen und Verbrauchern, die mit der Hundeschule diesen Vertrag abschließen
- nachfolgend „Kundin/Kunde“ genannt -.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Hundeschule bietet Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Seminare, Vorträge etc. an. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie, die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung von Hundehalterinnen und Hundehaltern in die Verhaltensweisen von Hunden beinhaltet. Darüber hinaus werden Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressionsformen, Rudelverhalten, Hundehaltung und -erziehung, Ernährung, Verhaltenstherapie und vieles mehr vermittelt.
1.2. Bei der Beauftragung der Hundeschule bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Hundeschule nicht geschuldet. Die Ausbildung orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen der Kundin/des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes entsprechend Rasse, Alter, Geschlecht und körperlichen Voraussetzungen. Der Kundin/dem Kunden ist bewusst, dass die durch die Hundeschule gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichts- oder Seminarstunden Erfolg haben können. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Hundeschule geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
1.3. Der Ersttermin dauert 90 Minuten, Folgetermine und Gruppenstunden 60 Minuten, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Verspätungen der Kundin/des Kunden gehen zu deren/dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. Zur Unterrichtszeit gehören auch das Beratungsgespräch, eventuell zu erfolgende Belehrungen, die Bezahlung der Unterrichtseinheit sowie die Begleitung vom und zum Abholpunkt (z. B. Parkplatz).
1.4. Der Unterricht erfolgt auf dem Trainingsgelände der Hundeschule, bei der Kundin/dem Kunden zu Hause oder an einem zuvor vereinbarten Treffpunkt, welcher aus besonderen Gegebenheiten (z. B. schlechtes Wetter, kurzfristig entstandene Baustellen etc.) im Ausnahmefall kurzfristig verlegt werden kann. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für die Kundin/den Kunden achten.
1.5. Die Aufnahme eines Hundes in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Hundeschule. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Hundeschule festgelegt.
2. Vertragsschluss / Zahlungskonditionen / Vertragsbeendigung / Widerrufsrecht
2.1. Die Buchung eines Angebotes stellt ein bindendes Angebot nach § 145 BGB dar. Im Falle der Annahme des Angebots erhält die Kundin/der Kunde durch die Hundeschule eine Buchungsbestätigung per E-Mail oder Post.
2.2. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
2.3. Die Zahlung des Vertragspreises hat grundsätzlich innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist per Vorkasse auf das Bankkonto der Hundeschule zu erfolgen. Im Falle einer besonders kurzfristigen Terminvereinbarung kann im Ausnahmefall eine Barzahlung vereinbart werden. Eine Zahlung durch Schecks ist ausgeschlossen. Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist auf dem Bankkonto der Hundeschule gutgeschrieben sein bzw. die Kundin/der Kunde der Barzahlungsverpflichtung nicht nachkommen, so ist die Hundeschule berechtigt, die Unterrichtsstunde nicht durchzuführen und Aufwendungsersatz in Höhe des Vertragspreises zu verlangen.
2.4. Sieht der Vertrag für die Erbringung der Dienstleistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, Buchungen von Einzelstunden, Gruppentrainings, Veranstaltungen, Seminaren usw. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum sind bindend und können nicht widerrufen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage. Mitgliedschaften können bis 4 Wochen vor Vertragsende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die zuvor gewählte Vertragslaufzeit. Bei Tod des Hundes oder einer tierärztlich festgestellten Erkrankung, die ein Hundetraining für die Zukunft nicht mehr zumutbar erscheinen lässt, wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
2.5. Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein entsprechendes Widerrufsformular steht als Download auf der website der Hundeschule zur Verfügung.
3. Teilnahmebedingungen
3.1. Die Kundin/der Kunde sichert zu, dass der teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, über ausreichenden Impfschutz verfügt und eine gültige Haftpflichtversicherung für ihn besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat die Kundin/der Kunde den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
3.2. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des Hundes zu informieren.
3.3. Kann ein Hund aufgrund Krankheit oder Verletzung nicht an einer Trainingseinheit teilnehmen, darf die Kundin/der Kunde auch ohne Hund erscheinen, um vermittelte Trainingsinhalte zu einem späteren Zeitpunkt zu Hause nachzuarbeiten. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Hundeschule berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.
3.4. Über die Läufigkeit einer Hündin ist die Hundeschule vor Beginn der Unterrichtseinheit zu informieren.
3.5. Die Hundeschule ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit eines Hundes der Kundin/dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Hundeschule auf die Zumutbarkeit für die Kundin/den Kunden achten.
3.6. Die Hundeschule hat das Recht, Kundinnen/Kunden und deren Hunde vom Training auszuschließen und des Platzes zu verweisen, wenn sie alkoholisiert sind, den Unterricht auch nach Aufforderung der Unterlassung wiederholt stören, Aufforderungen, die der Ordnung und Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder ihrer Hunde dienen, wiederholt nicht Folge leisten, nazistische oder rassistische Äußerungen tätigen, Personen beleidigen oder belästigen. In diesem Fall hat die/der ausgeschlossene Kundin/Kunde kein Recht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
4. Terminabsagen
4.1. Die Hundeschule arbeitet in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet, dass vergebene Einzeltrainingstermine ausschließlich für die/den jeweilige/n Kundin/Kunde reserviert werden. Wird ein Termin nicht bis spätestens 72 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt die Kundin/der Kunde im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, gleich aus welchen Gründen sie/er an der Wahrnehmung des vereinbarten Trainingstermins verhindert ist. Die Vergütung mindert sich um den Anteil dessen, was die Hundeschule erspart oder durch anderweitige Verwendung der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die Hundeschule die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann.
4.2. Im Falle eines gebuchten Gruppentrainings hat die Kundin/der Kunde die Möglichkeit, mit Bekanntgabe der Trainingstermine, spätestens jedoch bis drei Tage vor Kursbeginn, eine Gruppentrainingsstunde schriftlich (z. B. per E-Mail, Brief) abzusagen, wenn sie/er abschätzen kann, dass sie/er diese nicht wahrnehmen kann. Für einen rechtzeitig abgesagten Gruppentrainingstermin erhält die Kundin/der Kunde einen Ersatztermin. Bezüglich des Ersatztermins besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Gruppe oder bestimmte Trainingsinhalte, die Hundeschule wird sich jedoch bemühen, ein adäquates Angebot zu unterbreiten.
4.3. Im Rahmen der Mitgliedschaft werden aufgrund der besonderen Preisgestaltung nur dann Ersatztermine eingeräumt, wenn die Hundeschule die angebotene Mindesttrainingstage-Anzahl im Vertragszeitraum nicht sicherstellen kann. Bezüglich eines möglichen Ersatztermins besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Gruppe oder bestimmte Trainingsinhalte, die Hundeschule wird sich jedoch bemühen, ein adäquates Angebot zu unterbreiten.
4.4. Bei Seminaren, Vorträgen, Hundewanderungen und Veranstaltungen erhält die Kundin/der Kunde, sofern sie/er mindestens 10 Tage vorher schriftlich (z. B. per E-Mail, Brief) abgesagt hat, 100 % des Preises erstattet bzw. bei noch offenen Beträgen entfällt die Rechnungslegung. Sagt die Kundin/der Kunde weniger als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Teilnahme ab, so bekommt sie/er 50 % des Preises erstattet bzw. werden bei noch offenen Beträgen 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Sagt die Kundin/der Kunde weniger als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Teilnahme ab, gleich aus welchen Gründen, wird das jeweilige Seminar, der Vortrag, die Hundewanderung oder Veranstaltung voll berechnet.
4.5. Die Hundeschule behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben. Abgesagte Trainingseinheiten werden entsprechend nachgeholt.
4.6. Die Hundeschule behält sich vor, Kurse, Seminare, Hundewanderungen oder andere Veranstaltungen abzusagen bzw. zu verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Im Falle einer vollständigen Stornierung eines Angebotes erhält die Kundin/der Kunde den gezahlten Preis in voller Höhe erstattet.
5. Haftung
5.1. Die Hundeschule haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet die Hundeschule für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die Kundin/der Kunde regelmäßig vertrauen kann. Im letztgenannten Fall haftet die Hundeschule jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Hundeschule haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftungssumme ist auf die erhobene Teilnahmegebühr beschränkt. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte und deren Tiere verursacht wurden.
5.2. Die Kundin/der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für ihren/seinen Hund, auch wenn sie/er auf Veranlassung der Hundetrainerin handelt. Soweit die Kundin/der Kunde aufgefordert wird, ihren/seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt die Kundin/der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Sofern das Training nicht auf dem Trainingsgelände der Hundeschule stattfindet, informiert sich die Kundin/der Kunde ausdrücklich selbst über die örtlichen Gegebenheiten und gesetzlichen Bestimmungen.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1. Nutzungsrecht und Copyright liegen bei der MINA Training GmbH, Mainzer Str. 124, 53179 Bonn bzw. bei der Hundeschule. Die Seiten des Internetauftrittes der Hundeschule sowie die darin enthaltenen Bilder genießen urheberrechtlichen Schutz gemäß § 72 Urhebergesetz. Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung sowie Nachahmung sind nur mit Genehmigung der MINA Training GmbH, Mainzer Str. 124, 53179 Bonn bzw. der Hundeschule erlaubt.
6.2. Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung der Hundeschule nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung durch die Hundeschule reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
6.3. Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Hundeschule sind nicht gestattet.
6.4. Die Kundin/der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Videoaufzeichnungen und Fotoaufnahmen, die die Hundeschule nach Absprache mit ihnen erstellt, zu Schulungs- und Werbezwecken verwendet und auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen. Die Kundin/der Kunde ist mit der eigenen unentgeltlichen Mitwirkung bei den Aufnahmen nebst eigenem Hund für die vollumfängliche Auswertung für eigene Zwecke der Hundeschule einverstanden.
6.5. Soweit durch die Mitwirkung Urheber-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und/oder sonstige Schutzrechte entstehen bzw. betroffen sind, räumt die Kundin/der Kunde diese bzw. die Nutzungsrechte daran der Hundeschule vollumfänglich ein.
7. Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Kundendaten ist in der Datenschutzerklärung der Martin Rütter Hundeschule Potsdam / Zossen geregelt.
8. Nebenbestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.
gez. Doreen Hörchner
Zossen, 03.10.2024