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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart wird durch Gaby Friedl vertreten.

I.

1. Das Ausbildungsangebot der Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart umfasst Einzel- sowie Gruppenstunden, basierend auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie DOGS (Dog Orientated Guiding System), die sowohl die theoretische als auch praktische Unterweisung des Hundehalters in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.

2. Die Aufnahme des Hundes mit Besitzer in eine Gruppenstunde erfolgt nach Abstimmung mit dem Trainer. Das Vorliegen der Ausbildungsvoraussetzungen des Hundes für eine Aufnahme in die Gruppenstunde wird ausschließlich durch den Trainer festgestellt.

3. Die Auswahl des Trainers für den jeweiligen Hund und Hundehalter erfolgt durch die Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart.

4. Eine Unterrichts- bzw. Kursstunde dauert 50 bzw. 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

5. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich zunächst auf dem Trainingsgelände der Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart, beim Hundehalter vor Ort oder an anderen zuvor vereinbarten Orten.

II.

1. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise. Die aktuelle Preisliste kann bei der Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart eingesehen werden. Preiserhöhungen behält sich die Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart ausdrücklich vor.

2. Fahrtkosten werden für jeden Hausbesuch ab Wiener Neustadt innerhalb von 50 km mit einer Pauschale von EUR 20,00, ab einer Entfernung von 50 km mit einer Pauschale von EUR 30,00, ab einer Entfernung von 100 km mit einer Pauschale von EUR 45,00 zusätzlich berechnet.

3. Das Honorar ist bis zum Ende der jeweiligen Unterrichtsstunde zu entrichten bzw. zu überweisen. Der Kunde erhält separat eine Rechnung oder kann in bar gegen Quittung bezahlen.

4. Sollte der Kunde an der Wahrnehmung einer Unterrichtsstunde verhindert sein, so erhält er den Stundensatz zurückerstattet, wenn er die Unterrichtsstunde 2 Tage vor Unterrichtsbeginn schriftlich oder fernmündlich abgesagt hat. Sagt der Kunde die Unterrichtsstunde nicht mindestens 48 Stunden vorher ab, so trägt der Kunde den vollen Stundensatz, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung der Unterrichtsstunde verhindert ist. Wird die Unterrichtsstunde 48 Stunden vorher abgesagt, so wird von der Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart 100 % des Stundensatzes an den Kunden rückerstattet, sofern die Zahlung durch den Kunden bereits erfolgt ist. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen werden keine weiteren Termine mit dem sich in Zahlungsverzug befindenden Kunden vereinbart bis die betreffende Rechnung beglichen wurde.

5. Bei den übrigen Seminaren, Kursen und Vorträgen erhält der Kunde - sofern er mindestens 48 Stunden vorher abgesagt hat – 100 % des Preises erstattet. Sagt ein Kunde nicht mindestens 48 Stunden vorher ab, gleich aus welchen Gründen er an der Wahrnehmung verhindert ist, wird das jeweilige Seminar, der Kurs bzw. der Vortrag voll berechnet bzw. erhält der Kunde die Anzahlung nicht zurück. Auch hier gilt nur die schriftliche Absage (per E-Mail!) oder per Telefonanruf.

6. Seminare, Kurse und Vorträge werden üblicherweise vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bar oder per Überweisung an die Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart vergütet. 5er-Blöcke für Kurse oder Gruppentrainings müssen zum vollen Betrag bezahlt werden, auch wenn nicht alle 5 Einheiten wahrgenommen werden können. Die Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart behält sich vor, gegebenenfalls entfallene Gruppentrainings an einem anderen vereinbarten Termin nachzuholen.

7. Die Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart behält sich ausdrücklich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen bzw. zu verschieben oder den vereinbarten Trainingsort aus gegebenen Gründen zu ändern. In Fällen von Absage wird der Unterricht an einem anderen Termin nachgeholt.

8. Bei Abbruch von laufenden, im Vorhinein bezahlten Veranstaltungen wie z.B. Gruppenstunden, besteht kein Anspruch auf Kostenersatz.

III.

1. Der Kunde versichert, dass sein Hund geimpft, behördlich angemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen hat der Kunde Impfpass, Anmeldebescheinigung und Polizze der Haftpflichtversicherung vorzuzeigen.

2. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat.

3. Chronische Erkrankungen sind dem Trainer bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor Aufnahme der ersten Unterrichtsstunde zu informieren.

4. Ebenfalls ist der Trainer vor Beginn der Unterrichtsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu unterrichten.

5. Der Trainer ist berechtigt, den Hund bei ansteckenden Krankheiten vom Unterricht auszuschließen.

6. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses vom Unterricht bleibt der Honoraranspruch bestehen. Der Kunde hat aber das Recht, die Stunden nach Wegfall des Ausschlussgrundes im Rahmen eines anderen Kurses – soweit ein entsprechendes Angebot besteht – nachzuholen. 

IV.

1. Eine Haftung der Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart (des oder der Trainer/s) für Körper– oder Sachschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt und sich auf dem Schulungsgelände der Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart befindet.

3. Soweit der Kunde durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen oder den Maulkorb abzunehmen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung hierfür. Der Kunde kennt die örtlichen Gegebenheiten. Der Kunde wurde auf die das Übungsgelände umgrenzenden, stets befahrenen Straßen ausdrücklich aufmerksam gemacht.

V.

Der Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen.

VI.

Der Trainer übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Ausbildungszieles. Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

VII.

Der Kunde wurde ausführlich darüber belehrt, dass die durch die Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart gelehrten Ausbildungsmethoden nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden Erfolg haben.

VIII.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Foto- und Videoaufzeichnungen, die die Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart von Hund und Halter erstellt, auf öffentlichen Veranstaltungen gezeigt werden dürfen.

IX.

Seminarunterlagen, die von der Martin Rütter Hundeschule Wiener Neustadt/Oberwart ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von Gaby Friedl nicht vervielfältigt oder verbreitet werden. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung von Gaby Friedl reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

X.

Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

XI.

Der Kunde bestätigt, die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

XII.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.